Befahrungsregeln / Gewässersperrungen

Grundsätzlich sind alle Paddler verpflichtet, das Befahren von aus Naturschutzgründen gesperrten Gewässern in den sehr zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Biosphärenreservaten und dem Nationalpark zu unterlassen und sich vor Antritt einer Paddeltour über die Befahrungsregelungen zu informieren. Der LKV bittet auch alle anderen Besucher und nichtorganisierten Kanuten, die auf den Gewässern des Landes Brandenburg unterwegs sind, sich entsprechend zu verhalten.

 

Sperrungen für die Schifffahrt und damit ggf. für Wander- und Freizeitpaddler innerhalb Brandenburgs werden fortlaufend durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gepflegt und können  abgerufen werden unter:

Hinweise für die Schifffahrt (Sperrungen) | LBV (brandenburg.de)