Umwelt und Gewässer
Das Ausüben des Kanusportes setzt eine intakte Natur und Umwelt voraus. Es ist deshalb eine vorrangige Aufgabe des LKV, das Ausüben kanusportlicher Disziplinen unter Berücksichtigung der Belange des Natur – und Umweltschutzes zu fördern (§ 2 (3.) der Satzung des LKV Brandenburg).
Der LKV bemüht sich daher ständig – besonders auch über die Durchführung von Ökologie-Kursen – seine Mitglieder zu satzungsgemäßem Verhalten beim Umgang mit der Natur anzuhalten und die 10 Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur und die Umwelttipps für Kanuten des Deutschen-Kanu-Verbandes (DKV) einzuhalten.
Diese Bitte richtet der LKV auch an alle anderen Besucher und nichtorganisierte Kanuten, die auf den Gewässern des Landes Brandenburg paddeln.
Grundsätzlich sind alle Paddler verpflichtet, das Befahren von aus Naturschutzgründen gesperrten Gewässern in den sehr zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Biosphärenreservaten und dem Nationalpark zu unterlassen und sich vor Antritt einer Paddeltour über die Befahrungsregelungen zu informieren.
Der LKV bemüht sich über eine ständige Arbeitsgruppe „Sport und Naturschutz“ beim Brandenburger Umweltministerium (MLUV) um eine möglichst weitgehende Einflussnahme auf die Vermeidung von Gewässertotalsperrungen bei Unterschutzstellungsverfahren und die Anwendung von differenzierten Befahrungsregelungen sowie einen Konsens und Interessenausgleich von Naturschutz und Kanusport.
Über die zwischen LKV, Landessportbund Brandenburg (LSB), brandenburgisches Sport- und Umweltministerium abgeschlossene Vereinbarung ist eine bessere Vertretung der Belange des Kanusports bei Unterschutzstellungsverfahren und auch bei Wasserbaumaßnahmen des Landes Brandenburg ermöglicht worden.