Die vom DOSB getroffene Ausnahmeregelung zur zeitweisen veränderte Praxis bei der Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen aufgrund der Corona-Pandemie gilt auch 2021. Der DOSB-Vorstand hat am 16. Dezember 2020 auf der Grundlage des Beschlusses vom März 2020 folgendes beschlossen:
- Ausbildungsträger können DOSB-Lizenzen, die bis zum 31. Dezember 2021 ungültig werden bei Bedarf auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängern.
- In Ausnahmefällen ist es möglich, Lizenzen auch um bis zu 2 Jahre zu verlängern. Falls dies notwendig ist, muss der Ausbildungsträger den Bedarf im Voraus beim Ressort Bildung im DOSB anzeigen. Falls dieser Zeitraum für einen Verband nicht realisierbar ist, kommt eine Einzelfallprüfung zum Tragen.
- Zudem können Ausbildungsträger die Dauer von DOSB-Lizenzausbildungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden können, um ein zusätzliches Jahr und damit auf maximal 3 Jahre ausdehnen.
Quelle: https://bildungsnetz.dosb.de/node/76161
ESAB-News: https://www.esab-brandenburg.de/nc/ueber-uns/aktuelles/aktuelle-meldung/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=810&cHash=01ab6cb2a351708d28743d17a9ef04b2
Potsdam, 06.01.2021 | Europäische Sportakademie | Sebastian Müller