Grundsätzlich sind alle Paddler verpflichtet, das Befahren von aus Naturschutzgründen gesperrten Gewässern in den sehr zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Biosphärenreservaten und dem Nationalpark zu unterlassen und sich vor Antritt einer Paddeltour über die Befahrungsregelungen zu informieren. Der LKV bittet auch alle anderen Besucher und nichtorganisierten Kanuten, die auf den Gewässern des Landes Brandenburg unterwegs sind, sich entsprechend zu verhalten.
Sperrungen für die Schifffahrt und damit ggf. für Wander- und Freizeitpaddler innerhalb Brandenburgs werden fortlaufend durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gepflegt und können abgerufen werden unter:
Hinweise für die Schifffahrt (Sperrungen) | LBV (brandenburg.de)
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BEFAHRUNGSVERBOT Großer Seddiner See für den Zeitraum 1. Oktober bis 15. Juni
Der Landkreis Potsdam Mittelmark hat per Allgemeinverfügung ein Befahrungsverbot für den Großen Seddiner See erlassen. Das Verbot gilt für den Zeitraum 1. Oktober bis 15. Juni eines Jahres für Wasserfahrzeuge aller Art. Damit sind ebenfalls Paddelboote vom Verbot betroffen. Hierdurch sollen Brut- und Zugvögel, welche im Herbst und Frühjahr am Seddiner See rasten, geschützt werden.
Zur Allgemeinverfügung des Landkreis Potsdam Mittelmark (LINK).