Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet im März kostenfreie Onlinefortbildungen an. Bei Interesse bitte individuell für die jeweilige Onlinefortbildung anmelden. Die Schwerpunktthemen sind:
08.03.2022, 17:00-18:15 Uhr – Rechnungslegungs- und Aufzeichnungspflichten von Vereinen
Gemeinnützige Vereine haben Informationspflichten gegenüber verschiedenen Interessengruppen, beispielsweise gegenüber den Mitgliedern, dem Finanzamt, Spenderinnen und Spendern sowie weiteren unterstützenden Personen. Die gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Verein rechnungslegungspflichtig ist, ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Steuerrecht. Daneben kann die Satzung weitergehende Regelungen enthalten. Was sind die Aufgaben der verschiedenen Rollen im Verein für die Buchhaltung.
Anmeldung: #DSEEerklärt Buchhaltung – Teil 1 –
09.03.2022, 17:00-18:15 Uhr – Einführung in die Vereinsbuchhaltung – 4 Sphären
Ein Verein kann verschiedene Tätigkeitsfelder haben. Oft reichen die klassischen Vereinseinnahmen des ideellen Bereichs, wie Mitgliedsbeiträge und Spenden nicht aus, um die Vereinstätigkeit zu finanzieren. Vermögensverwaltung, sogenannte Zweckbetriebstätigkeiten und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können mehr Geld in die Vereinskasse spülen. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind jedoch regelmäßig von Steuerbefreiungen ausgeschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins müssen folglich buchhalterisch einzelnen Sphären zugeordnet werden.
Anmeldung: #DSEEerklärt Buchhaltung – Teil 2 –
15.03.2022, 17:00-18:15 Uhr – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Vereine
Wie sieht ein guter Buchhaltungsordner aus? Zahlungsvorgänge in der Praxis: Fahrtkosten, Honorare, Auslagenersatz, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Rechnungen. Aufbereitung von Belegen: Belegprüfung, Formvorschriften, Aufbewahrungspflichten, digitale Belege. Welche steuerlichen Vorschriften sind bei Ausgangsrechnungen zu berücksichtigen? Was ist bei der Prüfung von Eingangsrechnungen zu beachten?
Anmeldung: #DSEEerklärt Buchhaltung – Teil 3 –
16.03.2022, 17:00-18:15 Uhr – Spendenrecht, Steuern und Besteuerungsverfahren
Spenden und Mitgliedsbeiträge fließen dem ideellen Bereich zu und sind damit nicht steuerpflichtig. Auch für die Vereine ist es gut, bei der Spendenwerbung zu wissen: Für den Spender ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann. Partielle Steuerpflicht besteht bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Was gilt bei Vereinen bezüglich der Umsatzsteuer? Kurzer Einblick in die Vereinsbuchhaltung: zu lohnsteuerlichen Fragestellungen, weiteren Steuerarten und das Verfahren bezüglich laufender Steuererklärungen.
Anmeldung: #DSEEerklärt Buchhaltung – Teil 4 –
Potsdam, 05.03.2022 I JH