Der Rheinsberger Rhin gehört zu den wertvollsten Naturlandschaften im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Durch eine übermäßige Frequentierung an Booten in Verbindung mit einer gewissen „Partymentalität“ mancher Gäste war nun seitens der Kreisverwaltung Handlungsbedarf geboten. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat aus diesem Grund ein neue »Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Rheinsberger Rhin« erlassen. Details zu den ab sofort geltenden Regelungen können der Allgemeinverfügung entnommen werden.
Über den Landkreis Ostprignitz-Ruppin hinaus sind deutschlandweit für ausgewählte Gewässer entsprechende Befahrungsregeln zu beachten. Eine Übersicht hierzu, filterbar nach Bundesland und Gewässer, findet sich auf der LKV-Webseite und sollte bei zukünftigen Tourenplanungen berücksichtigt werden.
Befahrungsregeln / Gewässersperrungen – Landes-Kanu-Verband-Brandenburg e.V.
Potsdam, 15.06.2022 I Jörg Henker