Liebe Kanufreunde in Brandenburg,
wie Ihr sicher schon mitbekommen habt, übernimmt das Land Brandenburg weitestgehend die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Mittwoch. Dies gibt mir dies Anlass, Euch über die anstehenden Regelungen für den Kanusport auf der Grundlage der neuen Eindämmungsverordnung zu informieren, die am 30.10.2020 von der Landesregierung Brandenburg verabschiedet wurde und ab dem 02.11.2020 in Kraft treten wird.
+++ LOCKDOWN ab 02.11.2020 – Was heißt das für den Kanusport?
Laut §12 (Sport) der neuen Eindämmungsverordnung ist folgendes anzuwenden:
Das bedeutet:
Wir Kanuten haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass wir uns mit den schwierigen Bedingungen diszipliniert verhalten können. Ich bitte Euch weiterhin, den notwendigen Anordnungen Folge zu leisten, um schnellstmöglich wieder in einen Sportbetrieb übergehen zu können.
Link – Downloads der aktuellen Eindämmungsverordnung SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg
Link – Infografik zu Maßnahmen bei Corona-Verdachtsfällen
+++ DIGITALES Training oder Sitzungen: LKV hilft!
Angesichts der Einschränkungen im Sportbertrieb könnte der eine oder andere Verein seinen Trainingsgruppen Online-Training anbieten oder der Vorstand sich online treffen wollen. Euch fehlt die notwenige Lizenz für eine Videokonferenz?
Der LKV ist Euch gerne behilflich und bietet an, ZOOM-Webräume für Eure Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Sprecht uns an! Anfragen bitte an die Geschäftstelle richten: Jörg Henker, geschaeftsstelle@kanu-brandenburg.de
+++ UMFRAGE zu finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise: Bitte um Teilnahme!
Viele Veranstaltungen (Regatten, Kanufestivals und Wanderfahrten, Vereinsveranstaltungen) mussten in der Kanusaison 2020 abgesagt werden. Dies kann für die Vereine und Veranstalter erhebliche finanzielle Einbußen verursacht haben. Der Deutsche-Kanu-Verband (DKV) bittet deshalb um eine Quantifizierung dieser Verluste, da ihm valide Daten fehlen, die als Dachverband für Stellungnahmen im deutschen Sport und Grundlage für seine Position dienen könnten. Bitte senden Sie Ihre
Termin: 13.11.2020; Rückmeldung bitte an: service@kanu.de.
Link – Fragebogen zur Umfrage des DKV
+++ ÜBERBRÜCKUNGSHILFE für Vereine des Landes Brandenburg
Das Land Brandenburg lässt Sportvereine in der schwierigen Corona-Krise nicht allein. Für u.a. Sportvereine, die während der Pandemie ab dem 18.03.2020 in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten sind, wird eine sogenannte „Überbrückungshilfe“ eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung (Zuschuss) zur Verfügung gestellt.
Link – Überbrückungshilfe für Sportvereine: Information & Antragsformular
+++ INSTRAGRAM & Co – Der LKV goes #SocialMedia
Im Sommer startete der LKV seinen #Instragram-Kanal @kanu.brandenburg, der den bereits bestehenden gleichnamigen #Facebook-Kanal in seinen Kommunikationsaktivitäten ergänzt.
Werdet Abonnent und nutzt das „Tagging“ der beiden LKV-Kanäle in Euren Beiträgen, um eine noch bessere Sichtbarkeit Eurer Beiträge zu erreichen. Wir freuen uns auch über Eure Ideen für Social Media-Beiträge aus dem Kanusport Brandenburg. Sei es eine Vorstellung des Vereins oder eines Ehrenamtlichen, eine Wanderfahrt, eine Veranstaltung, eine Kanusportart oder eines Gewässer, alles trägt dazu bei, den Kanusport in der Öffentlichkeit bekannter zu machen.
Euch fehlt das nötige Wissen, um Social Media-Aktivitäten selbst zu betreiben? In Kürze laden wir Euch und Eure Mitglieder zu einem Online-Seminar ein, um die Grundlagen eines erfolgreiches Social–Media-Marketing für Vereine zu erlernen.
Es liegt in unser aller Interesse, alles dafür zu tun, um sicherzustellen, dass wir bald wieder zum Sportbetrieb kommen. Deshalb bitte ich noch einmal alle Kanuten, die definierten Verhaltensregeln in allen Bereichen sehr ernst zu nehmen!
Ich grüße Euch von ganzem Herzen und freu mich jetzt schon auf ein baldiges Wiedersehen.
Eure
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Dajana Pefestorff
Präsidentin
Landes-Kanu-Verbandes Brandenburg e.V.