#Coronavirus-Update *16

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20. April 2021
vorgestellt (Teil 1): Eine unserer Neuen im LKV-TEAM
5. Mai 2021

+++ Aktuelle Regelungen für den (Kanu)Sport

Die aktualisierte siebte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, welche die „Bundesnotbremse“ umsetzt, sieht folgende Regelungen im Sport ab dem 24.04.2021 vor:

  • Weiterhin ist es erlaubt, in einer Gruppe von maximal 20 Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren oder maximal 10 volljährigen Sportler:innen ohne Körperkontakt gemeinsam im Freien Sport zu treiben.
    Dies gilt ab auch für Nicht-Kadersportler:innen bis 14 Jahre.
  • Die Erfassung der persönlichen Daten in einem Kontaktprotokoll ist weiterhin verpflichtend und die Untersagung der Nutzung von Umkleiden und Gemeinschaftsräumen bleibt bestehen.

Wird der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, gilt für eine Dauer von 14 Tagen:

  • Kinder bis 14 Jahre dürfen dann nur noch in einer Gruppe mit bis zu 5 Kindern unter freiem Himmel kontaktfrei Sport treiben, auch wenn der Inzidenzwert über 100 liegt.
    Trainer:innen und Übungsleiter:innen müssen jedoch einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Für alle weiteren (volljährigen) Sportler:innen ist dann ist nur noch Individualsport im Freien mit max. einer weiteren Person eines anderen Haushalts oder weiteren Personen des eigenen Haushalts erlaubt.

Jede Person ist nach wie vor verpflichtet, den Körperkontakt mit anderen Personen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

Link – Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV

Link – Allgemeine Hygieneregelungen und –empfehlungen des Robert Koch-Instituts

 

+++ Corona-Hilfe für Sportvereine

Die Landesregierung Brandenburg stellt weiterhin Fördermittel für in Not geratene Sportvereine zur Verfügung.
Betreffende Vereine können eine Überbrückungshilfe bis zum 15. November 2021 beantragen.

Link – Informationen zur Überbrückungshilfe für Sportvereine (LSB)

Eure

Präsidentin