+++ Aktuelle Regelungen für den (Kanu)Sport
Die aktualisierte siebte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, welche die „Bundesnotbremse“ umsetzt, sieht folgende Regelungen im Sport ab dem 24.04.2021 vor:
Wird der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, gilt für eine Dauer von 14 Tagen:
Jede Person ist nach wie vor verpflichtet, den Körperkontakt mit anderen Personen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.
Link – Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV
Link – Allgemeine Hygieneregelungen und –empfehlungen des Robert Koch-Instituts
+++ Corona-Hilfe für Sportvereine
Die Landesregierung Brandenburg stellt weiterhin Fördermittel für in Not geratene Sportvereine zur Verfügung.
Betreffende Vereine können eine Überbrückungshilfe bis zum 15. November 2021 beantragen.
Link – Informationen zur Überbrückungshilfe für Sportvereine (LSB)
Eure
Präsidentin