#Coronavirus – LKV Brandenburg-Update *17

KANU-RENNSPORT: Vier Brandenburger Rennkanuten beim zweiten Weltcup in Barnaul
19. Mai 2021
Herzlichen Glückwunsch zum 87. Geburtstag!
24. Mai 2021

+++ AKTUELLE REGELUNGEN I Ein kleiner Lichtblick in Richtung Normalität.

Das Wetter lockt inzwischen wieder viele Paddler aufs Wasser und auch die allgemeine Corona-Situation verbessert sich zunehmend, inkl. der Aussicht auf Lockerungen der Pandemiemaßnahmen im Sport.

Ab morgen (21. Mai) gilt bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in den Städten und Landkreisen und wenn die Sportler:innen symptomfrei sind:

1.Der kontaktfreie Individualsport im Freien ohne Personen-Begrenzung ist mit Abstandsgebot (1,5m) erlaubt.

2. Kontaktsportarten im Freien (dazu zählt auch Drachenboot und Kanu-Polo) können mit bis zu 10 Personen mit Vorlage eines aktuellem negativen Test (nicht für Kinder bis 7 Jahren) durchgeführt werden.

  • Geimpfte und Genesene zählen nicht zu den 10 Personen mit, können also noch oben drauf gezählt werden.
  • Ein negativer Test muss gemäß § 2(7) der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (LINK) vorliegen, d.h. entweder:

a) vor Ort unter Aufsicht der Person, die der jeweiligen Schutzmaßnahme unterliegt (Selbsttests),
b) im Rahmen einer betrieblichen Erprobung im Sinne des Arbeitsschutzes von Personen, die hierfür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben, oder
c) von einem Dienstleister (Testzentrum) nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Untersuchungsverordnung (LINK).

3. Für über 14 Jährige ist die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin untersagt, mit Ausnahme von Toiletten.

4. Außerdem sind alle weiterhin verpflichtet, die allgemeinen und bisher angewendeten Hygieneregeln (AHA) und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten, sowie das Abstandsgebot (einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen) einzuhalten. Sofern die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden. Außerdem sind weiterhin die Personendaten aller Sportausübenden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfass
Das Abstandsgebot gilt nicht „…im Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufssportlerinnen und -sportlern, … sowie Kader- athletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten…“.

5. Versammlungen (§5), wie z.B. Mitgliederversammlungen, sind ausschließlich im Freien mit max. 500 Teilnehmer:innen zulässig, mit entsprechendem Hygienekonzept (Abstand, Zutrittssteuerung, Tragen einer medizinischen Masken aller Teilnehmenden und Veranstaltenden).
Link – Aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 11.5.2021
Link – Hinweise des brandenburgischen Sportministeriums für den Sport– Regelungen im Überblick


+++ FÖRDERUNG I Land unterstützt Sportvereine pauschal mit 4 EUR pro Vereinsmitglied.

Die praktische Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen in den Vereinen erfordert ein Mehraufwand. Deshalb hat der brandenburgische Landtag eine finanzielle Unterstützung für Sportvereine von 4 EUR pro Vereinsmitglied beschlossen. Diese wurden über den Landessportbund Brandenburg pauschal an die Vereine ausgezahlt. Eine Abrechnung wird nicht notwendig.
Link – News des LSB zur finanziellen Unterstützung


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LIZENZEN I Digitale Fortbildungsmodule des DKV zur Lizenzverlängerung nutzen!

Die Akademie des Kanusports des DKV hat für 2021 modulare und digitale Fortbildungsangebote geschaffen, die von Trainer:innen aller Kanu-Sportarten aus dem Leistungs- und Breitensport individuell zusammengestellt werden können. Die Module können zur Lizenzverlängerung genutzt werden.
Link – Terminkalender auf der LKV-Webseite

Ich wünsche Euch allen viel Freude am Paddeln. Bleibt gesund und genießt unseren tollen Outdoor-Sport!
Eure

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Dajana Pefestorff
Präsidentin