Großer Seddiner See zwischen 1. Oktober und 15. Juni für Paddler gesperrt

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Der Landkreis Potsdam Mittelmark hat per Allgemeinverfügung ein Befahrungsverbot für den Großen Seddiner See erlassen. Das Verbot gilt für den Zeitraum 1. Oktober bis 15. Juni eines Jahres für Wasserfahrzeuge aller Art. Damit sind ebenfalls Paddelboote vom Verbot betroffen. Hierdurch sollen Brut- und Zugvögel, welche im Herbst  und Frühjahr am Seddiner See rasten, geschützt werden.

Über das Verbot berichtet hatte die Märkische Allgemeine Zeitung (LINK Artikel).

Zur Allgemeinverfügung des Landkreis Potsdam Mittelmark (LINK).

Weitere Sperrungen und Befahrungsverbote werden fortlaufend auf der LKV Webseite unter dem Punkt BEFAHRUNGSREGELN (LINK) veröffentlicht.

 

Potsdam, 22.04.2024, aktualisiert 26.09.2024  |  JH