Dies gelte insbesondere für Surfbretter, die für Stand-Up-Paddling genutzt werden. Der Deutsche Kanu-Verband bittet alle SUPer, dieses Schleusungsverbot bei anstehenden Fahrten zu berücksichtigen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zum Umtragen der Schleusen das Betreten des Schleusengeländes ermöglicht wird.
Weitere Informationen mit der gesamten Allgemeinverfügung unter www.bundesanzeiger.de
LINK – Allgemeinverfügung zur Regelung der Benutzung von Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vom 26.07.2018, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
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Quelle: Deutscher-Kanu-Verband e.V.