#Coronavirus – LKV Brandenburg-Update *11

KANU-WANDERSPORT: Digitale Ökologieschulung
9. Juni 2020
Tiefes Luftholen und langsames Ausatmen – endlich geschafft. Potsdamer Kanu-Sportschüler erhielten Abiturzeugnisse
15. Juni 2020

Liebe Kanufreunde in Brandenburg,

die brandenburgische Landesregierung hat am vergangenen Freitag die Eckpunkte der neuen Umgangsverordnung vorgestellt, die ab dem 15. Juni 2020  bis Mitte August gelten soll.
Der neue Name (ehemals „Eindämmungsverordnung“) deutet bereits an, dass viele Dinge mittlerweile wieder gelockert sind, was sich auch für den Sportbetrieb ableiten lässt.

 

+++ Die bisherigen Kontaktbeschränkungen entfallen und geben Vereinen wieder mehr Raum für einen nahezu normalisierten Sportbetrieb.

Die Lockerungen betreffen auch den Sportbetrieb auf öffentlichem und nicht-öffentlichem Gelände. Jedoch ist nach wie vor folgendes Verhaltens notwendig:
Jede Person ist aufgefordert, weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten.

Deshalb müssen Sportler und Vereine auf Grundlage eines Hygienekonzept weiterhin die  Hygiene- und Abstandsregeln gemäß §3 der SARS-CoV-2-UmgV sicherstellen, d.h.:

  • Sport muss kontaktfrei ausgeübt werden,
  • es gilt weiterhin ein Abstandsgebot von 1,5m,
  • der Zutritt und der Aufenthalt von Personen sind auf dem Vereinsgelände zu steuern und zu beschränken,
  • die Personendaten (Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) der Nutzenden des Vereinsgeländes sind in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zu erfassen.

Veranstaltungen und Versammlungen sind wieder mit Einschränkungen möglich. Gemäß §4 der SARS-CoV-2-UmgV wären nun auch wieder möglich:

  • B. Mitgliederversammlungen (im Freien oder in geschlossen Räumen),
  • das Angebot von Trainingsgruppen mit üblicher Personenanzahl und
  • kleine Kanu-Veranstaltungen/Wettkämpfe.

Entscheidend ist dabei die Umsetzung auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes, das die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen sowie den Zutritt und den Aufenthalt der Teilnehmenden steuern und beschränken muss.
Der Deutsche-Kanu-Verband (DKV) hat für die Zeit von Corona ein Regelwerk für die Organisation von Wettkämpfen entwickelt, das die Wiederaufnahme der Wettkampftätigkeit ermöglichen soll. Dies bietet einen Handlungsrahmen für Ausrichter von Wanderfahrten sowie kleinen Wettkämpfen.

Bitte beachtet, dass physische Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen noch bis einschließlich 31.08.2020 durch die Großveranstaltungsverbotsverordnung untersagt sind!

Link – Presseinformation Staatskanzlei Brandenburg vom 12.06.2020
Link – Umgangsverordnung SARS-CoV-2-UmhV und Bußgeldkatalog vom 12.06.2020

 

+++ ERINNERUNG: Corona-Finanzhilfe für in Not geratene Sportvereine kann beantragt werden

Sportvereine mit satzungsgemäßer und gemeinnütziger Tätigkeit, die aufgrund der Corona-Pandemie in Not geraten sind, können beim Landessportbund Brandenburg (LSB) eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen. Diese Soforthilfe wird als Festbetrag gewährt. Sie entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten für den Notbetrieb des Vereins nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen ergibt.

Link – Corona-Finanzhilfe des LSB

 

+++ Deutsche Meisterschaften werden im Corona-Jahr vom DKV-Präsidium kurzfristig vergeben

Der DKV sieht die Notwendigkeit, die Deutschen Meisterschaften in den einzelnen Sportarten in diesem Jahr hinsichtlich Format, Austragungsort und Qualifikation zu verändern. Bei einer außerordentlichen Sitzung in der vergangenen Woche per Videokonferenz übertrug der Verbandsausschusses deshalb die Verantwortung auf das DKV-Präsidium. Damit kann der DKV im Corona-Jahr 2020 im Interesse der Sportler und Veranstalter schnell und flexibel handeln.

Eine Übersicht der geplanten Meisterschaften und Regatten wird in Kürze vom DKV veröffentlicht.

Link – DKV News zu Deutschen Meisterschaften

 

Nun scheint es, dass unsere Kanusaison 2020 – wenn auch unter Einhaltung von Regeln – doch noch mit Höhepunkten stattfinden kann. Das freut mich sehr und sicher auch Euch. Dennoch gelten die Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin für alle Bereiche. Ich bitte deshalb darum, dass sie weiterhin verantwortungsvoll von allen Sportlern und Vereinen im Sinne der Achtsamkeit angewandt werden, um die Lockerungen nicht zu gefährden.

Eure

Präsidentin
LKV Brandenburg e.V.