Oder-Wandermedaille

Die Oder zählt zu den großen mitteleuropäischen Strömen. Sie hat eine Gesamtlänge bis zu ihrer Mündung ins Stettiner Haff von ca. 860 km, davon bilden etwa 160 km zwischen der Mündung der Lausitzer Neiße bei Ratzdorf und dem Abzweig der Westoder nördlich von Schwedt die Landesgrenze zwischen Deutschland und Polen. Trotz der in den letzten Jahrhunderten erfolgten Regulierungsmaßnahmen hat der Fluss seinen naturnahen Charakter weitgehend behalten. Er ist mit seinen riesigen Auwäldern im polnischen Mittellauf, mit relativ wenig Ortschaften und nur geringer Schifffahrt ein interessanter Wanderfluss.
Fahrten auf dem Grenzabschnitt (Ratzdorf – Schwedt) sind ohne Grenzformalitäten gestattet. Die Boote müssen mit einem Namen (10 cm Schriftgröße) außen und Namen und Anschrift des Eigentümers außen oder innen gekennzeichnet sein (BinSchStrO § 2.02). Fahrten im Nationalpark „Unteres Odertal“ (Polder-Gewässer bei Schwedt) und auf der Schlaube dürfen nur als geführte Fahrten und nach Antrag bei den zuständigen Naturschutzverwaltungen durchgeführt werden. Ausschreibungen für solche Fahrten werden im Kanu-Sportprogramm des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV) veröffentlicht.

 

 

Die Medaille hat die Form einer Ellipse. Sie zeigt als Motiv einen Mix-Zweier. Sie enthält das Brandenburger Wappen, trägt die Schriftzüge „Oder-Wandermedaille“ und „LKV Brandenburg“ und ist mit einer rot-weißen Randverzierung versehen.

 

Bestimmungen für den Erwerb der Oder-Wandermedaille

1. Bedingungen

Die Oder-Wandermedaille kann jedermann erwerben, der die Oder auf beliebigen Abschnitten im Kanu befährt und die gepaddelten Strecken nachweist. Fahrten mit Motorkraft oder im Schlepp werden nicht anerkannt.
Die Oder-Wandermedaille wird in den Stufen I, II und III vergeben, wenn der Nachweis folgender Leistungen erbracht ist:

Stufe I – Bronze 140 km
Stufe II – Silber 240 km
Stufe III – Gold 450 km

Die Medaille kann beliebig oft erworben werden.

2. Beantragen der Medaille

Individualpaddler füllen bitte das Antragsformular am Computer bzw. händisch aus und senden den ausgefüllten Antrag unterzeichnet und mit den entsprechenden Nachweisen der gepaddelten Kilometer an den LKV Brandenburg:

Landes-Kanu-Verband Brandenburg e.V.
-Geschäftsstelle-
Olympischer Weg 2
14471 Potsdam

Die Bedingungen müssen in einem Fahrtenjahr (1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des laufenden Jahres) erfüllt werden und sind bis zum 30.10. des Erfüllungsjahres einzureichen.

Zum Nachweis sind vom Verein mit Stempel und Unterschrift bestätigte Kopien der betreffenden Einträge im persönlichen Fahrtenbuch des Antragstellers anzufügen. Antragssteller ohne persönliches Fahrtenbuch lassen sich die Etappen durch Stempel von Campingplätzen, Gaststätten, Bootshäusern o.ä. bestätigen.

Teilnehmer der Internationalen Sommer – Oder – Fahrt „Hilmar Schmidt“, die alle zwei Jahre stattfindet, wenden sich bitte an den Fahrtenleiter vor Ort bzw. reichen im Nachgang dieses Antragsformular beim LKV ein.

3. Auszeichnung

Jedem Bewerber, der die Bedingungen in einer der drei Stufen erfüllt hat, wird ein Kostenbeitrag von je 5,00 € berechnet. Bitte überweisen Sie nicht selbstständig, sondern erst nach Aufforderung durch den LKV. Eine Zustellung erfolgt bis spätestens Ende des laufenden Kalenderjahres.

 

Potsdam, aktualisiert 19.10.2022 I  JH