#Coronavirus – LKV Brandenburg-Update *10

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KANU-WANDERSPORT: Digitale Ökologieschulung
9. Juni 2020

+++ Das Warten hat ein Ende: Seit dem 28.05. ist der Sport in Sportvereinen wieder möglich.

Seit gestern dürfen auch die Kanuten wieder ihrer Paddelleidenschaft in den Sportvereinen des Landes Brandenburg nachgehen, sofern ein entsprechendes Hygienekonzept nach den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Robert-Koch-Instituts bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) umgesetzt werden kann.

Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 27.05.2020 (SARS-CoV-2-EindV) widmet Paragraph 6 ausschließlich dem Sport. Demnach darf der Sportbetrieb im Freien und in geschlossenen Räumen von Sportstätten auf der Grundlage eines einrichtungsbezogenen Hygienekonzeptes wieder stattfinden.

Der Schutz unserer Sportler und deren Familien ist nach wie vor wichtig. Mit Sorgfalt und strenger Hygiene werden wir Kanuvereine unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht werden. Sportvereine haben ebenfalls die Verpflichtung, das Infektionsrisiko durch geeignete organisatorische Vorkehrungen auf ein Minimum reduzieren. Einen Rahmen dafür bieten die DOSB – 10 Leitplanken zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben und die vom DKV ausgearbeiteten Übergangsregelungen, sofern keine anderen regionalen oder lokalen Bedingungen gelten.

  • Grundsätzlich gilt weiterhin: Physische und soziale Kontakte sind auf das Minimum zu reduzieren und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (siehe 1 der SARS-CoV-2-EindV).
  • Ab sofort dürfen auch wieder die sanitären Einrichtungen (Umkleiden, Duschen, WC) unter Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsregelungen genutzt werden.
  • Darüber hinaus müssen die Nutzer des Vereinsgeländes bzw. der -räume erfasst werden, d.h. es müssen Teilnehmerlisten geführt werden (siehe §6, Nr. 5).
  • Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl beim Sportangebt, jedoch sind Ansammlungen von Personen zu vermeiden. Deshalb empfehlen wir nach wie vor, das Training weitestgehend im Freien stattfinden zu lassen und die Größe der Trainings- und Fahrtengruppen nicht unnötig auszuweiten und -wenn möglich- alternative Konzepte mit begrenzter Teilnehmerzahl je nach den räumlichen Voraussetzungen des Vereins bezüglich der Sicherstellung der Abstandsregeln anzubieten.
  • Weiterhin sind gemäß § 5 der Verordnung Veranstaltungen sowie Versammlungen oder sonstige Ansammlungen untersagt.

Übersichten und Infografiken zu den geltenden Hygienemaßnahmen der BZgA sind hier verfügbar: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html.

Der LKV Brandenburg fordert alle Mitglieder auf, die geltenden Verhaltensregeln sehr ernst zu nehmen. Nachgewiesene Infektionen in Vereinen gefährden den Sportbetrieb im Verein sowie weitere Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen.

Link – Presseinformation Staatskanzlei Brandenburg vom 26.5.2020
Link – Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 26.05.2020

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Endlich starten wir in die Kanusaison 2020 und ich wünsche allen Kanutinnen und Kanuten viel Spaß beim Paddeln.
Und bleibt gesund!

Eure

Präsidentin
LKV Brandenburg e.V.